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Asyl- und Migrationsrecht

Wir beraten Sie in allen Fragen des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie im Staatsangehörigkeitsrecht. In einem Rechtsgebiet, das zunehmend von Verschärfungen geprägt ist, setzen wir uns diskriminierungssensibel für die Wahrung Ihrer Rechte ein. Unser Ziel ist es, Sie durch die belastenden Verfahren zu begleiten und Ihre Rechte gegenüber Behörden und Gerichten zu stärken.

Asylrecht

Wir begleiten Sie durch alle Stadien eines Asylverfahrens. Eine frühe anwaltliche Einbindung ist sinnvoll, da das Verfahren kompliziert ist und leicht Fehler passieren können. Insbesondere bieten wir auch Beratung zu geschlechtsspezifischer Verfolgung (z.B. bei Gewalt gegen Frauen und LGBTIQ*-Personen) an.
Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem:

  • Beratung und Vorbereitung auf die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

  • Vertretung in Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten

  • Vertretung in Berufungsverfahren

  • Beratung und Vertretung in Dublin-Verfahren

Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht

Auch können Sie sich mit aufenthaltsrechtlichen Fragen gerne an uns wenden. Wir überlegen mit Ihnen gemeinsam, welcher Aufenthaltsstatus in Betracht kommt oder ob eine Verlängerung des bereits bestehenden Aufenthaltstitels beantragt werden kann. Auch hier sind wir spezialisiert in Fällen häuslicher Gewalt. Gerne begleiten wir Sie auch in Einbürgerungsverfahren.

Sprache

Sofern Sie weder Deutsch oder Englisch sprechen, teilen Sie uns das vor Vereinbarung eines Beratungstermins mit und kommen Sie in Begleitung einer dolmetschenden Person oder kontaktieren Sie uns. Wir werden uns dann mit Ihnen gemeinsam um die Sprachmittlung kümmern.

Wichtiger Hinweis: Fristen im Asyl- und Migrationsrecht sind oft sehr kurz. Kontaktieren Sie uns daher umgehend nach Erhalt eines Bescheids und bringen Sie den gelben Umschlag mit.

Kontakt

+49 30 509 301 211

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