Kosten
Rechtliche Vertretung sollte keine Frage des Einkommens sein. Wir streben eine faire Lösung an, die unsere professionelle Arbeit sichert und gleichzeitig den Zugang zum Recht ermöglicht. Vor jeder Beratung und Bevollmächtigung werden wir Sie umfassend über die Kosten aufklären.
Da sich die Kostenstrukturen je nach Rechtsgebiet stark unterscheiden, beschränken wir uns an dieser Stelle auf die Grundsätze des Kostenrechts. Sollten Unsicherheiten in Bezug auf die anfallenden Kosten bestehen, sprechen Sie uns jederzeit an.
Erstberatung
Je nach Umfang und Schwierigkeit des Sachverhalts berechnen wir für eine Erstberatung zwischen 150 und 190 EUR zzgl. MwSt. Sollten Sie uns anschließend mit der Durchsetzung Ihrer Interessen beauftragen, wird die Erstberatung in der Regel auf die späteren Kosten des Verfahrens angerechnet.
Beratungshilfe
Sollten Sie über sehr wenig Geld verfügen besteht außerdem die Möglichkeit, sogenannte Beratungshilfe beim Amtsgericht zu beantragen. Bringen Sie bitte den Beratungshilfeschein sowie 15 EUR zur Beratung mit.
Kosten des Verfahrens
Grundsätzlich richtet sich die Vergütung einer anwaltlichen Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier ist insbesondere der sogenannte Streitwert, also der Wert des Gegenstandes, um den es geht, entscheidend. Ein zuverlässiger Prozesskostenrechner findet sich auf der Seite des Deutschen Anwaltsvereins. In komplexen Fällen oder bei dauerhafter Beratung treffen wir individuelle Honorarvereinbarungen.
Prozesskostenhilfe
Sollten Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, prüfen wir gerne, ob Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben könnten.
Nach Absprache können wir eine Ratenzahlung vereinbaren.
Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, übernehmen wir gerne jegliche Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.