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Arbeitsrecht

Wir vertreten Arbeitnehmer*innen sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im kollektiven Arbeitsrecht, um ihre Rechte konsequent durchzusetzen und faire, geschlechtergerechte, diskriminierungssensible Arbeitsbedingungen zu fördern.

Kollektives Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Betriebsräte bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Mitbestimmungsrechte. Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem: 

  • Unterstützung bei der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen,

  • Beisitzerin in Einigungsstellen,

  • die Vertretung vor den Arbeitsgerichten sowie

  • die Durchführung von Schulungen für Betriebsratsmitglieder.

Ziel unserer Arbeit ist es, die rechtliche Handlungskompetenz von Betriebsräten zu stärken und gemeinsam Strukturen zu entwickeln, die eine wirksame Mitbestimmung ermöglichen.

 

Sollten Sie Interesse an einer Vertretung haben, ermöglichen wir Ihrem Betriebsrat eine kostenlose Erstberatung. Melden Sie sich hierzu unverbindlich bei unserer Ansprechpartnerin.

Individualarbeitsrecht und Antidiskriminierungsrecht

Wir vertreten Mandant*innen im Individualarbeitsrecht. Dabei begleiten wir Arbeitnehmer*innen in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses und setzen ihre Rechte konsequent durch.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Vertretung bei Konflikten am Arbeitsplatz, insbesondere im Zusammenhang mit (sexualisierter) Gewalt, Diskriminierung und strukturellem Machtmissbrauch.

Außerdem helfen wir Ihnen bei:

  • Kündigungen,

  • Aufhebungsverträge,

  • Abmahnungen sowie

  • sonstigen Streitigkeiten aus dem bestehenden oder beendeten Arbeitsverhältnis.

Ziel unserer Arbeit ist eine klare, strategische und durchsetzungsstarke Interessenvertretung – außergerichtlich ebenso wie vor den Arbeitsgerichten. Dabei stehen die individuellen Bedürfnisse und die rechtliche, wie persönliche Situation unserer Mandant*innen stets im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Kontakt

+49 30 509 301 213

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