
Dr. Catharina Conrad
Pronomen: Sie/Ihr
Seit Januar 2024 bin ich zugelassene Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Strafrecht. Meine arbeitsrechtliche Praxis umfasst dabei insbesondere auch das Antidiskriminierungsrecht.
Die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und die Beseitigung patriarchaler Machtstrukturen sind mir ein zentrales rechtspolitisches Anliegen und prägen meine Tätigkeit als Anwältin.
Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften in Bremen habe ich im Bereich des Strafverfahrensrechts promoviert. Bereits während meines Referendariats in Berlin habe ich einen besonderen Schwerpunkt im Antidiskriminierungsrecht gesetzt mit Stationen bei der Zentrale Hasskriminalität der Staatsanwaltschaft Berlin, der Landesstelle Berlin für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung und der gemeinnützigen GmbH HateAid. Nach dem Zweiten Staatsexamen war ich von Januar 2024 bis August 2025 als angestellte Rechtsanwältin in einer arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzlei tätig.
Ich bin Mitglied im Deutschen Juristinnenbund (djb) und dort stellvertretende Vorsitzende der Strafrechtskommission. Zudem bin ich Mitglied im Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV).
Veröffentlichungen
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2025: Rezension “Er hat dich noch nicht mal angefasst
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2025: Keine Frage der Herkunft - Zum Gewaltschutz im Kontext von Flucht und Migration sowie (Schl)echter Schutz vulnerabler Gruppen – Geschlechtsspezifische Bedarfe und die GEAS-Reform
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2024: Geschlechtergerechtigkeit im Aufenthaltsrecht? Ein Gleichstellungscheck des Aufenthaltsgesetzes